Gefahrengebiete – FAQ

Was sind Gefahrengebiete?

Gefahrengebiete, oder „verrufene Gebiete“, sind bestimmte Orte an denen Polizisten mehr Rechte haben. Die Polizei glaubt, an den Orten, an denen sich Kriminalität angeblich häuft, durch diese erweiterten Rechte Erfolge erzielen zu können. Rechtmäßigkeit und Erreichbarkeit dieser Ziele bleiben fraglich.

Für ganz normale Bewohner der betroffenen Orte, oder wie in Kalk, fast eines kompletten Stadtteils, bedeutet das jederzeit angehalten, kontrolliert und durchsucht werden zu können.

Was bedeutet das genau? Was „darf“ die Polizei?

Die Polizei darf, wenn sie dich für „gefährlich“ hält, deine Personalien aufnehmen, dich durchsuchen und Dinge, die die Polizisten für Waffen halten, beschlagnahmen. Ob du „gefährlich“ bist, obliegt alleine der Interpretation der Polizist_Innen.

Wer kann davon betroffen sein?

Jeder! Genau das ist unser Problem. Egal ob du einfach nur auf der Parkbank sitzt und deine Zigarette rauchst, betrunken oder ein gemeingefährlicher Krimineller bist. Wenn die Polizei dich für gefährlich hält, kann sie auseinander nehmen.

Wer davon betroffen sein wird ist klar. Jugendliche, die mit Freunden auf der Straße sitzen und sich die Zeit vertreiben.

Darf die Polizei das?

Ja und Nein! Laut Verordnung der Polizeibehörde Nordrhein Westfalen darf die Polizei sog. Verrufene Gebiete einrichten WENN:

  • Ein belegbarer Grund für eine langfristige, erweiterte Kontrolle vorliegt.
  • Ein bestimmter Ort durch einen belegbaren Grund sich für so eine, langfristige Kontrolle eignet.
  • Sich spontan eine „Gefahr“ gebildet hat. (Wütender Mob nach verlorenem Fußballspiel z.B.)

Außerdem müssen diese „verrufenen Gebiete“ klar Gekennzeichnet werden.

z.B. ist die Angabe Luxemburgerstraße 1-31 eine rechtmäßige Angabe. Die gesamte Luxemburgerstraße als Gefahrenzone auszuschreiben ist nicht rechtens.

Die Polizei darf außerdem NICHT:

  • Spontane „Gefahrenzonen“ nach eigenem Gutdünken einrichten!
  • Zonen ohne belegbaren Grund als „verrufen“ ausschreiben.
  • Unklar definierte „Gefahrenzonen“ einrichten. (z.B. „Kalker Hauptstraße und umliegende Straßen)

Wo sind diese „Gefahrengebiete“?

Das ist nicht ganz so einfach. Die Polizei in Köln nimmt sich heraus „verrufene Gebiete“ nach belieben einrichten und umlegen zu können. Das ist undurchsichtig, illegitim und nicht rechtens.

Die uns bekannten „Gefahrengebiete“ sind: Wiener Platz; MH, Kalker Post, Die Kölner Ringe zwischen Friesen- und Rudolfplatz inkl. Nebenstraßen. Außerdem hält die Polizei eine ganze Liste an Plätzen streng geheim.

Ich wurde am Wiener Platz schon häufig blöd angemacht. Ist das nicht vielleicht doch richtig?“

Das sind persönliche Erfahrungen. Dinge, die jedeR von uns unterschiedlich erfahren hat. Das einige Orte, wie z.B. die Feiermeile an den Ringen, Nachts unruhig sind weiß jeder Kölner. Auch die Polizei. Dieses Wissen hat aber, bei der Bekämpfung von Taschendiebstählen, Drogenverkauf und Konsum usw. nichts geholfen.

Ob die Einrichtung von „verrufenen Gebieten“ diesen zustand nun zu verändern vermag, ist fraglich.